Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen und somit die Kosten von Weitberbildungsmaßnahmen anteilsweise oder vollständig übernehmen.
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Aktivierung, Prävention & Gesundheit
Mobiles Coaching für Frauen
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MobiCo – Mobiles Coaching für Frauen
Individuelles Einzelcoaching über AVGS (Arbeits- und Vermittlungsgutschein)
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Kaufmännische Qualifizierungen
Fachkraft DATEV für Finanzbuchhaltung sowie Lohn und Gehalt (IHK)
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IHK-Zertifikatslehrgang
Pflege & Betreuung
Pflegefachkraft
Pflegefachkraft
Ausbildung/Umschulung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann
Pflegeassistenz
Pflegeassistenz
Ausbildung/Umschulung zur Pflegeassistentin/ zum Pflegeassistenten
Zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen
Zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen
Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen §§43b und 53b SGB XI
Qualifizierungen für Flüchtlinge
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Das Ziel ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt.